1. Sie gelten für alle, die das Bistro Avantgarde zur Verfügung stellt, sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Bistro Avantgarde gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Aufträge werden für das Bistro Avantgarde erst verbindlich, wenn sie durch das Bistro schriftlich bestätigt sind und die Raummiete dem Veranstalter in Rechnung gestellt wurde und von diesem beglichen ist. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Für den Fall von Stornierungen sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bereitstellungskosten zu zahlen. Ihre Höhe ergibt sich aus der zur Zeit gültigen Preisliste für Bereitstellungskosten.
5. Die Stornierungskosten berechnen sich nach folgender Formel: Storno bis 10 Wochen vorab kostenfrei, bis 8 Wochen vorab 30% des zu erwartenden Umsatzes, bis 4 Wochen vorab 60% des zu erwartenden Umsatzes, bis 1 Woche vorab 80% des zu erwartenden Umsatzes. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 7 Tage vorab genannt ist. Dies gilt für Veranstalter sowie Ausführer.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Bistro Avantgarde die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächliche Abweichungen nach unten können innerhalb dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung.
7. Der Auftraggeber haftet dem Bistro Avantgarde gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.
8. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Bistro Avantgarde bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen an Wänden und Decken ist ohne die Zustimmung der Restaurantleitung nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Bistro Avantgarde keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
9. Die Versicherung für eingebrachte Sachen hat der Veranstalter selbst zu besorgen.
10. Sollen Störungen oder Defekte an den vom Bistro Avantgarde zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Bistro Avantgarde unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückzahlung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
11. Im Fall höherer Gewalt behält sich das Bistro Avantgarde das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
12. Etwaige Mängelrüge kann von uns nur während der Veranstaltung selbst anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte an das Servicepersonal bzw. die Restaurantleitung. Eine etwaige Minderung der Rechnung kann nur nach erfolgter Mängelrüge anerkannt werden.
13. Die gesetzlichen Lärmgrenzwerte sind unbedingt einzuhalten - Anweisungen unseres Servicepersonals entsprechend zu befolgen. Wir müssen uns bei Nichtbeachtung eine Beendigung der Veranstaltung vorbehalten.
14. Die Rechnungen des Bistro Avantgarde sind bei Erhalt zu zahlen.
15. Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Eingangs einer schriftlichen Stornierung des Restaurant Parkcafés nicht mitgerechnet.
16. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Werl.
Hochzeiten
Lassen Sie Ihren schönsten Tag im Leben mit eine Hochzeitskutsche was besonderes werden. Sagen Sie sich bei uns in der Mühle das "JA" Wort.